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Kein Schaden, der nicht ersetzbar ist.

Wir informieren Sie umfassend über sämtliche Anspruchsgrundlagen  und machen Ihre Ansprüche gegenüber dem Gegner beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung geltend. Oftmals gelingt es uns bereits auf dem außergerichtlichen Weg, eine für Sie zufriedenstellende Einigung zu erzielen. Rasches Geld ist eben gutes Geld. Sollte dies nicht möglich sein, führen wir Sie durch das gerichtliche Verfahren bis hin zum Obersten Gerichtshof und kennen diesbezüglich nur ein Ziel: Ihren Rechtsstandpunkt im Prozess zu vertreten.





Wir beraten und vertreten im Schadenersatz-, Gewährleistungs-, Haftplicht- und Bereicherungsrecht, u.a. Verkehrsunfälle, Ansprüche aus Verträgen (Bestandverträge, Versicherungsverträge, Kaufverträge etc) aller Art u.v.m.